Übersicht
Lautstärke-Booster für Chrome. Erhöhe den Browser-Sound um bis zu 600 %. Steuere die Lautstärke jeder geöffneten Registerkarte…
Erhöhen Sie die Lautstärke in Ihrem Chrome-Browser auf das Maximum. Der Google Chrome Lautstärkebooster ermöglicht Ihnen: 1. Die Lautstärke um bis zu 600 % zu erhöhen - ideal für Musik, Filme, Spiele oder Online-Meetings. 2. Die Lautstärke jedes Browser-Tabs einzeln zu steuern - laute und leise Tabs ganz einfach ausbalancieren. Mit dem Volume Controller and Booster können Sie die Standard-Lautstärkebegrenzung von Chrome überschreiten und das volle Potenzial Ihrer Lautsprecher oder Kopfhörer ausschöpfen. Egal, ob Sie Netflix schauen, auf Hulu streamen, YouTube genießen oder Podcasts hören - Sie können jeden Ton bis zu sechsmal lauter machen. Warum Nutzer es lieben: 1. Funktioniert einwandfrei mit YouTube, Netflix, Hulu, Spotify und vielen weiteren Diensten. 2. Ideal für Zoom-Anrufe, Webinare und Online-Kurse, wenn der Ton zu leise ist. 3. Einfache, werbefreie Oberfläche - keine zusätzlichen Pop-ups oder unnötigen Fenster, nur reine Tonkontrolle. So funktioniert es: 1. Installieren Sie die Erweiterung in Google Chrome. 2. Klicken Sie auf das Lautstärkebooster-Symbol in der Symbolleiste des Browsers. 3. Verwenden Sie den Schieberegler, um die ideale Lautstärke für jeden Tab einzustellen. Genießen Sie lauteren, klareren und kraftvolleren Sound auf jeder Website - zu Hause, im Büro oder unterwegs.
Details
- Version1.3.3
- Aktualisiert3. März 2026
- Angeboten vonSoundMaster
- Größe181KiB
- Sprachen55 Sprachen
- Entwickler
E-Mail
bdriver324@gmail.com - Kein HändlerDieser Entwickler hat sich nicht als Händler deklariert. Für Verbraucher in der Europäischen Union gelten die Verbraucherrechte nicht für Verträge, die zwischen dir und diesem Entwickler geschlossen werden.
Datenschutz
Dieser Entwickler erklärt, dass deine Daten
- nicht an Dritte verkauft werden, außer in den genehmigten Anwendungsfällen
- nicht für Zwecke genutzt oder übertragen werden, die nichts mit der Hauptfunktionalität des Artikels zu tun haben
- nicht zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit oder für Darlehenszwecke verwendet oder übertragen werden